Anmeldung und Aufnahme

Aufnahmekriterien

  1. In die Kinderkrippe nehmen wir Kinder ab 11 Monate auf. Damit wollen wir Kindern, deren Mütter nach einem Jahr wieder ins Berufsleben zurückkehren, eine Eingewöhnungszeit von mindestens einem Monat ermöglichen.
  2. Die Kleinkinder müssen abgestillt sein.
  3. Bezüglich des Höchstalters der Krippenkinder und Mindestalter der Kindergartenkinder gilt folgende grundsätzliche Regelung: Kinder, die innerhalb Oktober bis Dezember des laufenden Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, besuchen das gesamte Jahr die Kinderkrippe. Sofern es die Auslastung der Gruppen erlaubt, nehmen wir aber auch im Kindergarten unter Dreijährige auf.

Anmeldung

Im Frühjahr können Eltern an zwei Terminen ihr Kind für das kommende Krippen- bzw. Kindergartenjahr ab September anmelden. Die Familien können an diesen beiden Tagen außerdem den Kindergarten besichtigen und sich bei den pädagogischen MitarbeiterInnen umfassend informieren und persönliche Fragen klären.

Die Termine werden am schwarzen Brett, auf unserer Homepage, im Gemeindeblatt und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.

Bei der Anmeldung berücksichtigen wir – soweit es uns möglich ist – persönliche Wünsche. Insbesondere achten wir darauf, dass befreundete Kinder und Kinder aus einem Ortsteil möglichst in gleichen Gruppen untergebracht sind.

Der Anmelde- und Aufnahmezeitpunkt bestimmt nicht über die Vergabe der Krippen- bzw. Kindergartenplätze. Sofern noch Plätze frei sind, können auch Gastkinder aus anderen Gemeinden unsere Einrichtung besuchen.